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Maklermandat
Zwischen |
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der Firma E & W Assekuranz Wimmeroth Versicherungsmakler GmbH (nachstehend Versicherungsmakler genannt) |
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wird mit sofortiger Wirkung folgende Maklervereinbarung getroffen: |
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1. |
Wir beauftragen die Firma E & W Assekuranz Wimmeroth GmbH und deren Rechtsnachfolger mit der sofortigen Wahrnehmung unserer Versicherungsinteressen. Die Versicherungsbelange unseres Unternehmens einschließlich privater Versicherungen - ausgenommen Sozialversicherungen - sollen künftig über den Versicherungsmakler abgewickelt bzw. neue Versicherungsverträge vermittelt werden. |
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2. |
Wir erteilen hiermit der Firma E & W Assekuranz Wimmeroth GmbH die Vollmacht, Änderungen und Kündigungen von Verträgen für unser Haus rechtswirksam durchzuführen und bei Bedarf Neuabschlüsse zu tätigen.
Des weiteren bevollmächtigen wir die Firma E & W Assekuranz Wimmeroth GmbH, die Schadenbearbeitung bis zur entgültigen Abwicklung inkl. vorzunehmender Auszahlung der entsprechenden Regulierungsbeträge für uns durchzuführen.
Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird in marktüblicher Weise mit einer entsprechenden Courtage durch den Risikoträger honoriert. Dem Auftraggeber entstehen keine Kosten. |
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3. |
Der Auftrag ist umfassend und zugleich für alle in Betracht kommenden Versicherungsgesellschaften und deren Organe gültig. |
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4. |
Die Firma E & W Assekuranz Wimmeroth GmbH übernimmt die Aufgaben,
- bestehende Verträge auf Bedarfsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit zu überprüfen und ggf. eine Neuordnung vorzunehmen,
- bedarfsgerechte Neuabschlüsse anzubieten,
- in Schadenfällen, bei Änderungen des Bedarfs etc., nach Abstimmung mit dem Auftraggeber die entsprechenden Verhandlungen mit den Versicherungen zu führen.
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5. |
Dieser Auftrag gilt zunächst für die Dauer eines Jahres und verlängert sich jeweils von Jahr zu Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. |
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6. |
Zusatzvereinbarung(en): |
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Bonn, den |
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(Auftraggeber) |
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(Versicherungsmakler) |
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