Zuzüglich zu diesem Stundensatz entfällt eine Anfahrtspauschale in Höhe von 135,83 €.
Das Honorar für den o. g. Auftrag darf XXX € im Gesamten nicht übersteigen.
Für die Verwaltung und Betreuung der zustande kommenden Verträge erhält der Auftragnehmer jeweils eine jährliche Betreuungspauschale in Höhe von XXX € p. a..
Weitere Kosten entstehen nur bei einem neuen Auftrag oder einer neuen Beratung vor Ort!
Die Anfahrtspauschale ist im Voraus auf eines der unten stehenden Konten anzuweisen.
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