Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Bei dieser Form der Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für
eine zweite Rente auf. Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung des/der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen auch Verluste einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.
Welche Vorteile bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung?
Eine fondsgebundene Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die für ihr Alter vorsorgen wollen. Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist sehr einfach, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch Personen, für die der Abschluss einer Kapitallebensversicherung
oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, können über eine fondsgebundene Rentenversicherung etwas für ihre Altersvorsorge tun. Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf einen oder auf mehrere Fonds verteilt werden. Diese Aufteilung wird in der Regel auch später - sofern
nicht anderes vereinbart ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit, die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern ("shiften"), oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen ("switchen").
Angehörige können ebenfalls mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ ist es möglich, die Zahlung einer Witwen- bzw. Witwerrente zu vereinbaren. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.
Varianten
Es gibt verschiedene Formen der fondsgebundenen Rentenversicherung. Die klassische
Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen
möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Hat sich der Versicherte nach Ablauf des Versicherungsvertrages für die Rentenzahlung entschieden, so wird diese erstmals in dem Monat fällig, in dem die versicherte Person das vereinbarte Rentenbeginnalter erreicht. Die Zahlungen erfolgen in der Regel monatlich und im Voraus. Sie enden mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person stirbt.
Was man beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung beachten sollte
- Weil die fondsgebundene Rentenversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt, sollten die jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ausgewählt werden. Wichtig ist, dass sich die Wahl nach der persönlichen Risikoneigung des Versicherungsnehmers richtet. Wer auf sehr risikoreiche Fonds setzt, zum Beispiel Branchenfonds oder Fonds, die in Schwellenländern angelegt werden, kann zwar auf hohe Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust seiner Sparbeiträge einkalkulieren.
- Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
Kleines Lexikon zur Fondsgebundenen Rentenversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung: ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich um einen vereinbarten Satz (bspw. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig.
Flexibler Auszahlungsbeginn: bezieht sich auf den Rentenbeginn und bedeutet, dass es möglich ist, den Beginn der Rentenzahlungen vorzuziehen (geringere Rentenzahlung) oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (höhere Rentenzahlung). Damit besteht z.B. die Möglichkeit, den Verkauf von Fondsanteilen zu schlechten Kursen zu verschieben oder besonders gute Kurse zu nutzen.
Gesundheitsprüfung: ist für eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist nur dann erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten erforderlich.
Gruppenversicherung: Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.
Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Wird die Versicherungsleistung in Form einer Rentenzahlung erbracht, ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Es handelt sich dabei um unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte Vereinbarung (Rechte und Pflichten) der Vertragspartner.
Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Der Rückkaufswert entspricht dem Wert der Fondsanteile, in der Regel abzüglich eines Abschlages und abzüglich möglicher Beitragsrückstände (entstehen zum Beispiel durch eine Stundung von Beiträgen).
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist.
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