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Rente

Was ist eine Private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen. Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

Welche Vorteile die Private Rentenversicherung bietet

Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei Formen der reinen Kapitalbildung, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare "Langlebigkeitsrisiko", also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird. Die Versicherungswirtschaft sagt den Versicherten, vereinfacht dargestellt, eine garantierte Verzinsung des aufgebauten Kapitals von derzeit 2,25 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages.

Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Rentenempfängers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.

Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ("Sofortrente")

Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages frühestens zu Beginn des nächsten Monats eine lebenslange Rentenzahlung. Besonders geeignet ist diese Rentenform beispielsweise für die Verwendung der Ablaufleistung aus einer fällig werdenden Kapitallebensversicherung. Interessant ist diese Versicherung also für ältere Menschen und Rentner, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und diese Summe für eine zusätzliche Rente sinnvoll anlegen möchten.

Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht

Diese Form der Rentenversicherung eignet sich für die private Altersvorsorge, wenn schon in jüngeren Jahren ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht. Im Prinzip funktioniert diese Rentenversicherung wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Der Versicherte zahlt einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der gewählten Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Depot entnimmt die Versicherungsgesellschaft - ohne weiteres Zutun des Versicherten - Beiträge für die Rentenversicherung. Im Depot wird das Geld mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die Depotzinsen sind steuerpflichtig. Nach Ablauf der fünf Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf, mindestens sieben Jahre. Das Vertragsende sollte aus steuerlichen Gründen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres liegen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen sind die Erträge zur Hälfte steuerfrei. Der Versicherte hat auch hier das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Vorteile dieser Versicherungsform liegen unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Aufgrund der kurzen Beitragszahlungsdauer fällt es leicht, den Überblick über die persönliche Finanzsituation zu behalten. Geeignet ist diese Versicherung für alle, die Ersparnisse gebildet haben und eine ebenso sichere wie renditestarke Anlagemöglichkeit suchen.

Kleines Lexikon zur Privaten Rentenversicherung

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Beleihung der Rentenversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung: ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich um einen vereinbarten Satz (bspw. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig.
Flexibler Auszahlungsbeginn: bezieht sich auf den Rentenbeginn und bedeutet,dass es möglich ist, den Beginn der Rentenzahlungen vorzuziehen (geringere Rentenzahlung) oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (höhere Rentenzahlung).
Gesundheitsprüfung: ist für eine Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist unter Umständen erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten erforderlich.
Gruppenversicherung: Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.
Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Wird die Versicherungsleistung in Form einer Rentenzahlung erbracht, ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rechnungszins: Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Versicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der aktuelle Rechnungszins 2,25 Prozent. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.
Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Das Versicherungsunternehmen hat für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten. Daher können dem Versicherten bei einer Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der privaten Rentenversicherung entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist.

© 2009 E & W Assekuranz

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