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Vermögensverwaltung

Man kann sein Vermögen selbst verwalten, vollständig einer Bank anvertrauen oder eine Anlageform wählen, um die man sich nicht kümmern muss. Im Grundsatz gibt es drei Arten, wer sich wie um das Vermögen kümmert:

  • Selbstverwaltung (eigene Recherche, eigene Detailentscheidungen),
  • Fremdverwaltung (durch Dritte z.B. Vermögensverwalter),
  • Einlage in Fonds (Detailentscheidungen durch Fondsmanager).

Die Kollektivanlage und Kollektivverwaltung über Investmentfonds ist weit verbreitet. Für diese Anlageform wird mit markanten Sprüchen geworben. Beispiele: "Kiebitzen" Sie bei Managern institutionelle Milliarden-Fonds. Das "Anlageinstrument der Vernunft" usw. Diese bequeme Form der Vermögensverwaltung ist wegen der Einstiegs- und Verwaltungsgebühren vom Anleger zu honorieren. Um eine ausreichende Risikostreuung in verschiedenen Märkten zu erreichen, hat der Anleger neben der aktiven Fondsverwaltung noch die Möglichkeit, sehr preiswert Marktindizes mittels ETF zu kaufen. Weltweit setzen immer mehr private und professionelle Anleger auf diese Form der Vermögensanlage.

Vermögensmix

Wenn Sie zu den Glücklichen zählen, die bereits ein erhebliches Vermögen ihr eigen nennen, kommt dem aktuellen Vermögensmix eine erhebliche Bedeutung für zukünftige Anlagen zu. Vermögensmix und Risikomix heißen die Stichworte. Am Anfang steht die Inventur. Jeder seriöse fremde Vermögensverwalter würde zunächst eine Bestandsaufnahme machen. Das bestehende Vermögen sollte dabei idealerweise nach den folgenden Kriterien eingeteilt werden:

  • Sachanlagen in % und Finanzanlagen in %, und dann
  • prozentuale Aufteilung nach den Schwerpunkten Sicherheiten, Rendite und Liquidität.

Die Vermögensanalyse zeigt, wo in der Vergangenheit die Akzente zu stark oder zu schwach gesetzt worden sind. Ein darauf aufbauender Vermögensmix kann und sollte vielleicht auch zu unterschiedlichen Vermögensverwaltungen führen. Um die vermietete Eigentumswohnung kümmert sich der Verwalter und ggf. auch der Eigentümer selbst. Für die Finanzanlagen kann der Fondsmanager zuständig sein.

Die professionelle Vermögensverwaltung

Professionelle Vermögensverwalter teilen Kunden in "Vermögensschubladen" auf. Einige Vermögensverwalter verlangen 1 Million Euro Mindestanlagebetrag. Grundregel: Eine professionelle Vermögensverwaltung ist nur etwas für Personen mit hohem Vermögen und viel Vertrauen in den Vermögensverwalter. Eine kritische Einstellung gegenüber dem Vermögensverwalter ist sehr zu empfehlen. In der Regel verdienen Vermögensverwalter an Provisionen für die Vermittlung von Kapitalanlagen. Bei einer reinen Honorarberatung sollte keine erfolgsabhängige Servicegebühr auf Wertsteigerungen vereinbart sein. Denn bei Wertverlusten erfolgt sicherlich keine Gutschrift einer "Servicegebühr-Rückerstattung".
Anleger müssen dem Vermögensverwalter praktisch eine Blankovollmacht unterschreiben. Die individuellen Anlegerwünsche werden in gesondert vereinbarten Anlagerichtlinien festgehalten. Beispiel: Wie risikoreich soll die Anlage erfolgen? Was sind die Schwerpunkte der Anlagen: Sollen auch ausländische Aktien oder Nebenwerte gekauft werden? Der Vermögensverwalter kann allenfalls haftbar gemacht werden, wenn er grob gegen diese Richtlinien verstößt.

"Vermögensverwaltung" im Ausland

Deutsches Kapital ist in der Vergangenheit vornehmlich aus einem Grund in ein ausländisches Depot geflossen: Der deutsche Fiskus (oder Ehepartner usw. ) sollte nichts vom Vermögen und den Erträgen erfahren. Eine vermeintlich höhere Sicherheit für Einlagen im Ausland als die Einlagensicherung in Deutschland kann kaum der Grund gewesen sein. Auch sind ausländische Vermögensverwalter sicherlich nicht (deutlich) besser.
Teilweise gibt es im Ausland keinen Garantiefonds, der bei einer Bankenpleite die Zahlungsverpflichtung übernimmt. In den EU-Ländern gibt es für Kundeneinlagen (Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch) aber Mindestabsicherungen. Anfang Oktober 2008 haben die EU-Finanzminister in einer Krisensitzung beschlossen, dass die Mindestabsicherung auf 50.000 Euro erhöht wird. In der Schweiz war bisher die Einlagensicherung bei 30.000 Franken (knapp 20.000 Euro) begrenzt. Eine Erhöhung dieser Einlagensicherung wird in der Schweiz wegen der Finanzkrise (Stand: 10.10.2008) diskutiert. Eine Einlagensicherung greift nicht bei Anleihen, Pfandbriefen, Fonds, Zertifikaten und anderen Schuldverschreibungen. Bei Rückzahlung kommt es auf die Bonität des Emittenten an.
Ob das angelegte Geld im schlimmsten Fall ("worst case") bei einer deutschen Tochtergesellschaft einer Bank im Ausland sicherer als bei einer rein ausländischen Bank ist, kommt auch auf die Größe der Bank an. Dabei kann man annehmen: "Too big to die". Große Banken, deren Zusammenbruch eine Finanzkrise verstärken könnten, werden sicherlich - soweit wie möglich - staatlich gestützt. Beispiel: Hypo Real Estate in Deutschland und Fortis in den Benelux-Ländern. Einlagen bei Tochtergesellschaften großer deutscher Banken sind zumeist durch Patronatserklärungen ihrer deutschen Muttergesellschaften weitgehend sicher.
Ein Hauptmotiv für die Verlagerung von Kapital ins Ausland war das Verschweigen des Vermögens bzw. der Einkünfte. Seit dem 1. Juli 2005 wird zumindest bei den meisten klassischen Kapitalanlagen in Luxemburg, Belgien und Österreich eine mit der Zeit steigende Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte einbehalten. Mit den anderen EU-Ländern können Kontrollmitteilungen ausgetauscht werden. Dieses Motiv hat daher deutlich an Attraktivität verloren. Wohlhabende Anleger folgen eher dem Sicherheitsprinzip nach dem Motto: "Man weiß nie. Vielleicht ist es irgendwann gut, einen Teil des Vermögens im Ausland angelegt zu haben".
Einige "Vermögensverstecker" haben schon "ihr blaues Wunder" erlebt, als sie Schwarzgelder vor dem deutschen Fiskus im Ausland renditeträchtig anlegen wollten. Auch die ausländischen Empfänger wissen, dass der Anlagebetrag zumeist aus Schwarzgeld besteht. Wird dann Geld unterschlagen oder nur schlecht verwaltet, so muss der Vermögensverwalter nicht damit rechnen, gerichtlich belangt zu werden. Ein Schwarzgeldanleger wird aus Angst vor Aufdeckung der eigenen Steuerhinterziehung eine Anzeige scheuen.

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