Steuern
Neue Regeln für Investmentfonds ab 2009
Am 01. Januar 2009 treten die Regelungen zur so genannten Abgeltungssteuer in Kraft. Kapitalerträge, zu denen zukünftig auch Veräußerungsgewinne gehören, sind dann von Privatanlegern grundsätzlich mit 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) zu versteuern. Dabei erfolgt dann in der Regel der Steuerabzug direkt durch die depotführende Stelle, so dass in vielen Fällen keine Angaben in der Steuererklärung mehr erforderlich sind.
Grundsätzlich: Die Besteuerung von Investmentfonds im Vermögen deutscher Anleger ist immer im Ergebnis gleich, egal ob es sich um einen deutschen Fonds handelt oder um einen ausländischen Fonds.
Für die Erträge aus Investmentfonds gibt es zukünftig drei Fallgruppen:
- Bestimmte Erträge sind für Privatanleger steuerlich nicht zu erfassen, es erfolgt also keine Besteuerung.
- Bestimmte Erträge unterliegen dem Steuerabzug, so dass in vielen Fällen diese Erträge nicht im Rahmen der Steuererklärung anzugeben sind.
- Bestimmte Erträge unterliegen - obwohl sie grundsätzlich steuerpflichtig sind - nicht dem Steuerabzug, so dass diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben sind und dem Abgeltungssatz von 25 Prozent unterliegen.
Neben den Erträgen aus Investmentfonds sind Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen - unabhängig von der Haltedauer - steuerpflichtig, sofern die Fondsanteile nach dem 31.Dezember 2008 erworben wurden. Werden Anteile an Investmentfonds in einem inländischen Depot verwahrt, wird der Steuerabzug auf den Veräußerungsgewinn bei Rückgabe oder Verkauf vorgenommen, so dass in vielen Fällen keine Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Bei Auslandsdepotverwahrung sind regelmäßig Angaben in der Steuererklärung erforderlich. Auch für Veräußerungsgewinne beträgt der Abgeltungssteuersatz 25 Prozent.
|