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Arbeitszeitkonto

Wie geht´s und was ist das?

Besonders geeignet für

  • Branchen mit hohen Belastungen für den einzelnen Arbeitnehmer (Möglichkeit zur bezahlten Freistellung)
  • Prokuristen, Vorstände, Geschäftsführer
  • Unternehmen mit hohen Überstundenzahlen
  • Betriebe mit saisonal bedingten Ausfallzeiten (z.B. Bau, Handwerk, Gaststätten, Hotel)
  • Führungskräfte

In der Praxis gibt es Unternehmen mit unterschiedlichen Zeitkontenmodellen. Zeitkontenmodelle sind betriebliche Mitarbeiter-Arbeitszeitkonten, die grundsätzlich dazu dienen, die tatsächliche Arbeitszeit von Mitarbeitern von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festzuhalten. Grundsätzlich wird zwischen Langzeit- oder Jahreszeitkonten und Kurzzeitarbeitszeitkonten unterschieden. Dafür können die Konten sowohl in "Zeit", als auch in "Geld" geführt werden. Konten, die in Zeit geführt werden, nennt man Zeitkonten. Konten, die in Geld geführt werden, werden Zeitwertkonten genannt. Überstunden lassen sich dabei ebenso erfassen wie z.B. nicht genommener Urlaub. Sie vereinbaren als Arbeitgeber mit Ihrem Arbeitnehmer, z.B. für die von Ihrem Arbeitnehmer zu erbringende Mehrarbeit, das Gehalt nicht auszuzahlen, sondern auf einem Arbeitszeitkonto gut zu schreiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlen - in Form von Geld oder Freizeit.
Das Arbeitszeitkonto ermöglicht eine flexible Gestaltung und Verwendung von Arbeitszeit. So kann Ihr Arbeitnehmer das angesparte Guthaben relativ problemlos für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand oder für eine längere Auszeit benutzen wie z.B. ein Sabbatical (Langzeiturlaub von in der Regel 3 bis 12 Monaten).
Arbeitszeitkonten bieten allen Beteiligten steuerliche Vorteile, weil die Leistung erst dann versteuert wird, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen wird. Erst dann unterliegt sie dem Lohnsteuerabzug. Verstirbt der Arbeitnehmer, dann kann der Wert des Arbeitszeitkontos vererbt werden. Im Gegensatz zu den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung müssen auch nach 2008 keine Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase gezahlt werden. Seit dem Jahr 2000 kann das Guthaben eines Arbeitszeitkontos auch in eine Betriebsrente umgewandelt werden (§ 23b Absatz 3a SGB IV). Entscheidet sich Ihr Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersversorgung, ist eine steuerneutrale und beitragsfreie Verwendung des Guthabens möglich, wenn der Arbeitnehmer wegen Erwerbsminderung oder Erreichens der Altersgrenze aus dem Unternehmen ausscheidet.
Des Weiteren hat Ihr Arbeitnehmer die Möglichkeit, Einzahlungen durch Gehaltsverzicht zu leisten und den Gegenwert - im Gegensatz zu den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung - schon vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Ihre Arbeitszeitkonten gegen eine mögliche Insolvenz geschützt?

Bei der Führung von Arbeitszeitkonten werden oft sehr umfangreiche Guthaben angespart, die im Fall einer Insolvenz Ihres Unternehmens verloren gehen können. Deshalb haben Sie als Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung Arbeitszeitkonten gegen eine möglich Insolvenz abzusichern, wenn

  • das Arbeitszeitkonto länger als 27 Monate besteht und
  • der Gegenwert das dreifache der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung übersteigt.

Obwohl für Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung einer Insolvenzsicherung in den meisten Fällen besteht, (Altersteilzeitgesetz, auch "Flexi-Gesetz" genannt, SGB IV § 7d), wenden immer noch nicht alle Unternehmen Modelle zur Insolvenzsicherung an, weil Sie glauben:

  • nicht insolvenzgefährdet zu sein,
  • ein Informationsdefizit besitzen oder glauben,
  • die Einführung wäre zu teuer.

Ein Trugschluss!

Am Markt finden zurzeit drei grundsätzlich unterschiedliche Modelle zur Insolvenzsicherung Anwendung:

  1. Abschluss einer Kautionsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft,
  2. Bankbürgschaften bei einem Kreditinstitut und
  3. Anlagemodelle, z.B. risikoarme Fondsanlagen mit Einräumung eines Pfandrechtes.

Welches Absicherungsmodell für Ihr spezifisches Unternehmen die beste Lösung ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Neben unterschiedlichen betrieblichen Präferenzen und der Unternehmensgröße spielen Aufwand und Kosten bei der Einführung von Absicherungsmodellen eine gewichtige Rolle. Eine individuelle und kostenlose Beratung von verschiedenen Anbietern ist für jedes Unternehmen mit Arbeitszeitkonten daher unabdingbar.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen oder Kurzarbeit
  • Vermeidung von Überstundenzuschlägen
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation / Mitarbeiterbindung
  • "Arbeitnehmerfinanzierter Vorruhestand"
  • Möglichkeit der Rückstellungsbildung, d.h. Steuerstundung
  • Kundengerechte Öffnungs- und Servicezeiten

Nachteile für den Arbeitgeber

  • Bilanzielle Erfassung der Zeitwertkonten kann zur Verschlechterung der Bilanzkennzahlen führen
  • In den meisten Fällen besteht gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht
  • Höherer Verwaltungsaufwand als bei pauschaler Arbeitszeitregelung

© 2009 E & W Assekuranz

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