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Der Versicherungsmakler
- Der Versicherungsmakler ist wegen Unabhängigkeit der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden und treuhänderischer Sachverwalter ihrer Versicherungsinteressen.
- Der Versicherungsmakler ist zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an den Versicherer verpflichtet.
- Der Versicherungsmakler ist ein Element des Wettbewerbs im Versicherungswesen und sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
- Der Versicherungsmakler verspricht seinem Kunden nicht mehr als er halten kann. Er wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt, schon um seine Haftung, die der übernommenen Verantwortung entspricht, zu begrenzen.
- Der Versicherungsmakler unterscheidet sich von anderen Vermittlern der Versicherungswirtschaft ganz vornehmlich dadurch, dass er nicht Versicherungen vertreibt, sondern für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung sucht. Dazu kann er die Angebote verschiedener Versicherer vergleichen und bewerten und erforderlichenfalls individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.
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